Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung


Eltern von minderjährigen Kindern, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, sind gesetzlich verpflichtet, sich über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder beraten zu lassen.


Seit 2013 ist vor einer einvernehmlichen Scheidung für Eltern minderjähriger Kinder eine Beratung vorgesehen. Das Gesetz (§ 95 Abs.1a Außerstreitgesetz) schreibt vor, dass sich die Eltern über die "spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder" beraten lassen.

In diesem Informationsgespräch geht es um folgende Themen:

  • Auswirkungen, Erleben und Reaktionen von Kindern bei einer Scheidung der Eltern
  • Möglichkeiten der Unterstützung der betroffenen Kinder durch die getrennten Eltern
  • Familiäre Veränderungen, konkrete Alltagsgestaltung, Besuchsregelungen
  • Ideen für die Entwicklung einer Eltern-Beziehung nach der Trennung/Scheidung, damit die gemeinsamen Kinder gut begleitet werden

Die Elternberatung kann sowohl vom Elternpaar als auch jeweils von einem Elternteil in Anspruch genommen werden und wird als Nachweis für die verpflichtende Beratung bei einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Außerstreitgesetz anerkannt.

 




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Beratung Graz und Umgebung
Keplerstraße 53, 8020 Graz